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zu § 497 EO

1. AuflAugust 2023

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen zur EO-Novelle 2014

 

(1) §§ 1, 18, 45, 65, 150, 177, 177a, 187a, 196, 249, 278, 292l, 312, 370, 379, 381 und 397 in der Fassung der EO-Nov. 2014, BGBl. I Nr. 69/2014, treten mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Sie sind, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, auf Exekutionsverfahren anzuwenden, in denen der Exekutionsantrag nach dem 30. September 2014 bei Gericht einlangt.

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