Sommer1. AuflAugust 2023
Anfechtbarkeit bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
(1) Inwiefern Anfechtungsansprüche, die von Insolvenzgläubigern erhoben worden sind, nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens weiter geltend gemacht werden können, bestimmt § 37 IO.