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zu § 139 EO (Albiez)

Albiez1. AuflAugust 2023

Beitritt

 

(1) Nach Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens kann, solange dieses im Gang ist, zu Gunsten weiterer vollstreckbarer Forderungen ein besonderes Versteigerungsverfahren hinsichtlich derselben Liegenschaft nicht mehr eingeleitet werden.

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