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zu § 54 RAO (Koch/Utudjian)

Koch/Utudjian1. AuflOktober 2022

Über einen Antrag auf Gewährung von Leistungen aus der Versorgungseinrichtung hat der Ausschuß der Rechtsanwaltskammer längstens innerhalb dreier Monate zu entscheiden.

idF BGBl 1973/570

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