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zu § 42b RAO (Dittenberger/Wolff)

Dittenberger/Wolff1. AuflOktober 2022

(1) Der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags vertritt den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag nach außen und vollzieht die Beschlüsse der Vertreterversammlung, des Präsidentenrats und des Präsidiums des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags.

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