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zu § 42a RAO (Dittenberger/Wolff)

Dittenberger/Wolff1. AuflOktober 2022

(1) Das Präsidium des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags besteht aus dem Präsidenten und den drei Präsidenten-Stellvertretern des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags. Den Vorsitz im Präsidium führt der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags, bei Verhinderung ein Präsidenten-Stellvertreter (§ 42b Abs. 2).

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