(1) Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag kann Richtlinien erlassen
zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufs;für die Ausstellung und die Ausgabe der Ausweiskarten mit elektronischer Anwaltssignatur sowie die Überwachung ihrer Verwendung einschließlich der Höhe und der Art der notwendigen Gebühren;