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zu § 36 RAO (Dittenberger/Wolff)

Dittenberger/Wolff1. AuflOktober 2022

(1) Dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag obliegen besonders

die Erstattung von Gesetzesvorschlägen und Gutachten zu Gesetzesentwürfen sowie die Anzeige von Mängeln der Rechtspflege und Verwaltung bei der zuständigen Stelle und die Erstattung von Vorschlägen zur Verbesserung von Rechtspflege und Verwaltung;

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