zu Artikel 7 Abs 3 B-VG (Kucsko-Stadlmayer/Oswald)
Kucsko-Stadlmayer/Oswald16. LfgFebruar 2021
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(3) Amtsbezeichnungen können in der Form verwendet werden, die das Geschlecht des Amtsinhabers oder der Amtsinhaberin zum Ausdruck bringt. Gleiches gilt für Titel, akademische Grade und Berufsbezeichnungen.