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§ 18 Abs 2 WG 2001 (Wessely)

Wessely31. LfgOktober 2023

Wehrgesetz 2001 (Auszug)

 

(2) (Verfassungsbestimmung) Die Stellungspflichtigen haben im Rahmen der ärztlichen Untersuchung auch eine Blutabnahme zum Zwecke der Blutuntersuchung zu dulden.

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