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Artikel 4 MRK (Kneihs)

Kneihs28. LfgApril 2022

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.

Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.

Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit“ im Sinne dieses Artikels gilt nicht:

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