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Rill-Schäffer-Kommentar Bundesverfassungsrecht, Kneihs/Lienbacher
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Artikel 130 B-VG (Kneihs)
Kneihs
24. Lfg
April 2020
(1)
Die Verwaltungsgerichte erkennen über Beschwerden
gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit;
gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Rechtswidrigkeit;
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