Achtes Hauptstück
Garantien der Verfassung und Verwaltung
Für jedes Land besteht ein Verwaltungsgericht des Landes. Für den Bund bestehen ein als Verwaltungsgericht zu bezeichnendes Verwaltungsgericht des Bundes und ein als Bundesfinanzgericht zu bezeichnendes Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen.