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Artikel 18 Abs 1, 2 B-VG (Rill/Kneihs)

Rill/Kneihs31. LfgOktober 2023

(1) Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.**Die Kommentierung aktualisiert die in der ersten Lieferung erschienene Bearbeitung des Art 18 Abs 1 und 2 B-VG durch Heinz Peter Rill . Stil und Aufbau wurden beibehalten. Wo im Text „ich“ steht, spricht unverändert Heinz Peter Rill . Sabina Chandran ist für wertvolle Vorarbeit sehr herzlich Dank zu sagen.)

(2) Jede Verwaltungsbehörde kann auf Grund der Gesetze innerhalb ihres Wirkungsbereiches Verordnungen erlassen.

(3) ...

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