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zu § 1 SVS (Csoklich)

Csoklich3. AuflMai 2019

Speditionsversicherung

 

Die Versicherung erfolgt für fremde Rechnung. Versichert ist der Wareninteressent als Auftraggeber oder derjenige, dem das versicherte Interesse zur Zeit des den Schaden verursachenden Ereignisses zugestanden ist.

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