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zu § 8 GBK/GAW-Gesetz (Hattenberger)

Hattenberger2. AuflNovember 2021

Aufgaben der Senate der Gleichbehandlungskommission

 

Die Senate der Gleichbehandlungskommission haben sich in ihrem Zuständigkeitsbereich (§ 1) mit allen die Diskriminierung berührenden Fragen und mit Verstößen gegen die Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes regelnde Förderungsrichtlinien zu befassen.

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