vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 3 GBK/GAW-Gesetz (Hattenberger)

Hattenberger2. AuflNovember 2021

Anwaltschaft für Gleichbehandlung

 

(1) Beim Bundeskanzleramt ist eine Anwaltschaft für Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsanwaltschaft – GAW) einzurichten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte