vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 2 GBK/GAW-Gesetz (Hattenberger)

Hattenberger2. AuflNovember 2021

Zusammensetzung der Senate

 

(1) Jeder Senat hat aus dem/der Vorsitzenden und weiteren Mitgliedern zu bestehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte