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zu Art 27 EuPartnergüterVO (Weber)

Weber1. AuflJänner 2019

Das nach dieser Verordnung auf die güterrechtlichen Wirkungen eingetragener Partnerschaften anzuwendende Recht regelt unter anderem

die Einteilung des Vermögens eines oder beider Partner in verschiedene Kategorien während und nach der eingetragenen Partnerschaft,die Übertragung von Vermögen von einer Kategorie in die andere,

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