vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu Art 11 Rom III-VO (Rudolf)

Rudolf1. AuflJänner 2019

Unter dem nach dieser Verordnung anzuwendenden Recht eines Staates sind die in diesem Staat geltenden Rechtsnormen unter Ausschluss derjenigen des Internationalen Privatrechts zu verstehen.

Lit:

Basedow, Das internationale Scheidungsrecht der EU, in Borić/Lurger/Schwarzenegger/Terlitza, Öffnung und Wandel – Die internationale Dimension des Rechts II, FS Posch (2011) 17;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte