Unter dem nach dieser Verordnung anzuwendenden Recht eines Staates sind die in diesem Staat geltenden Rechtsnormen unter Ausschluss derjenigen des Internationalen Privatrechts zu verstehen.
Lit:
Basedow, Das internationale Scheidungsrecht der EU, in Borić/Lurger/Schwarzenegger/Terlitza, Öffnung und Wandel – Die internationale Dimension des Rechts II, FS Posch (2011) 17;