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zu §§ 3-12 1. DVEheG (aufgehoben) (Jesser-Huss)

Jesser-Huss3. AuflSeptember 2021

(aufgehoben durch BGBl 1983/566, mit Wirkung vom 1.1.1984)

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Zufolge Art X Z 3 BG BGBl 1983/566 bleiben § 11 Abs 1 S 1 und Abs 2, soweit sie mit § 56 Abs 2 zusammenhängen, unberührt. Die Vorschrift beinhaltet eine verfahrensrechtliche Regelung, die infolge Zeitablaufs gegenstandslos ist.22Im RIS des Bundes scheint sie, obwohl sie - soweit ersichtlich - nicht aufgehoben wurde, nicht mehr als geltendes Recht auf.

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