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SPG - Sicherheitspolizeigesetz, Thanner/Vogl
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§ 91d SPG (Vogl)
Vogl
3. Aufl
Jänner 2024
Rechte und Pflichten des Rechtsschutzbeauftragten
1)
1a)
–
1c)
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§ 91d SPG
Bericht - des BMI an den ständigen Unterausschuss
Bericht - des Rechtsschutzbeauftragten
Beschwerde - an die Datenschutzbehörde
lex specialis
Pflichten des RSB
Rechte und Pflichten des RSB
Rechtsschutzbeauftragter - Beschwerde an die Datenschutzbehörde
Rechtsschutzbeauftragter - Rechte und Pflichten
Rechtsschutzbeauftragter - ständiger Unterausschuss
ständiger Unterausschuss
Überwachung - durch den RSB