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SPG - Sicherheitspolizeigesetz, Thanner/Vogl
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§ 91a SPG (Vogl)
Vogl
3. Aufl
Jänner 2024
3. Abschnitt:
Rechtsschutzbeauftragter
Rechtsschutzbeauftragter
1)
,
1a)
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Stichworte
§ 91a SPG
Amtsverschwiegenheit
besonderer Rechtsschutz
Bestellung - des Rechtsschutzbeauftragten
Einschränkung der Befugnisse des Rechtsschutzbeauftragten
Geschäftsordnung - des Rechtsschutzbeauftragten
Präsident des VfGH
Präsident des VwGH
Präsidenten des Nationalrates
Rechte und Pflichten des RSB
Rechtsschutzbeauftragter
Rechtsschutzbeauftragter - Aufgabenerfüllung
Rechtsschutzbeauftragter - Bestandsgarantie
Rechtsschutzbeauftragter - Bestellung
Rechtsschutzbeauftragter - Einschränkung der Befugnisse
Rechtsschutzbeauftragter - Geschäftsordnung
Rechtsschutzbeauftragter - Rechte und Pflichten
Rechtsschutzbeauftragter - Stellvertreter
Rechtsschutzbeauftragter - unabhängig und weisungsfrei
Sicherheitspolizei
Stellvertreter - des RSB