Kanzleiordnung 1)
Die formale Behandlung2) der von den Landespolizeidirektionen zu besorgenden Geschäfte3) ist vom Bundesminister für Inneres jeweils in einer einheitlichen4)
Kanzleiordnung 1)
Die formale Behandlung2) der von den Landespolizeidirektionen zu besorgenden Geschäfte3) ist vom Bundesminister für Inneres jeweils in einer einheitlichen4)