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§ 8 SPG (Vogl)

Vogl3. AuflJänner 2024

Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde erster Instanz für das Gebiet einer Gemeinde 1)6)

 

Die jeweilige Landespolizeidirektion ist zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz:

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