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zu Artikel 57 EU-DSGVO

Feiler/Forgó2. AuflSeptember 2022

Aufsichtsbehörde

Aufsichtsbehörde, federführende

(1) Unbeschadet anderer in dieser Verordnung dargelegter Aufgaben1 muss jede Aufsichtsbehörde in ihrem Hoheitsgebiet2

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