vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu Artikel 54 EU-DSGVO

Feiler/Forgó2. AuflSeptember 2022

(1) Jeder Mitgliedstaat sieht durch Rechtsvorschriften Folgendes vor:

die Errichtung jeder Aufsichtsbehörde;1 die erforderlichen Qualifikationen und sonstigen Voraussetzungen für die Ernennung zum Mitglied jeder Aufsichtsbehörde;2

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte