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zu Artikel 34 EU-DSGVO

Feiler/Forgó2. AuflSeptember 2022

(1) Hat die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten2 voraussichtlich ein hohes Risiko3 , 4 für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so benachrichtigt5 der Verantwortliche die betroffene Person unverzüglich6 von der Verletzung.

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