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zu Artikel 25 EU-DSGVO

Feiler/Forgó2. AuflSeptember 2022

Audit

Datenschutzstrategie

(1) 2 Unter Berücksichtigung des Stands der Technik,3 der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der mit der Verarbeitung verbundenen Risiken4 , 5 für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen trifft der Verantwortliche sowohl zum Zeitpunkt6 der Festlegung der Mittel für die Verarbeitung als auch zum Zeitpunkt der eigentlichen Verarbeitung

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geeignete technische und organisatorische7 Maßnahmen8 – wie z. B. Pseudonymisierung9 –, die dafür ausgelegt sind, die Datenschutzgrundsätze wie etwa Datenminimierung10 wirksam umzusetzen und die notwendigen Garantien in die Verarbeitung aufzunehmen, um den Anforderungen dieser Verordnung zu genügen und die Rechte der betroffenen Personen zu schützen.

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