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zu Artikel 20 EU-DSGVO

Feiler/Forgó2. AuflSeptember 2022

Datenübertragbarkeit, Recht auf

(1) Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten,3 , 4 die sie5 einem Verantwortlichen6 bereitgestellt hat,7 in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format8 zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

Seite 198

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