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zu Artikel 19 EU-DSGVO

Feiler/Forgó2. AuflSeptember 2022

Der Verantwortliche teilt allen Empfängern,1 denen personenbezogenen Daten offengelegt wurden, jede Berichtigung2 oder Löschung3 der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung4 nach Artikel 16, Artikel 17 Absatz 1 und Artikel 18 mit,5 es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem

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unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Der Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person über diese Empfänger, wenn die betroffene Person dies verlangt.6 , 7

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