Der Verantwortliche teilt allen Empfängern,1 denen personenbezogenen Daten offengelegt wurden, jede Berichtigung2 oder Löschung3 der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung4 nach Artikel 16, Artikel 17 Absatz 1 und Artikel 18 mit,5 es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem Seite 197unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Der Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person über diese Empfänger, wenn die betroffene Person dies verlangt.6 , 7