(1) Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung2 personenbezogener Daten, soweit diese im Rahmen der Tätigkeiten3 einer Niederlassung4 eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters5 , 6 in der Union erfolgt, unabhängig davon, ob die Verarbeitung in der Union stattfindet.7 , 8