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zu Artikel 3 EU-DSGVO

Feiler/Forgó2. AuflSeptember 2022

(1) Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung2 personenbezogener Daten, soweit diese im Rahmen der Tätigkeiten3 einer Niederlassung4 eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters5 , 6 in der Union erfolgt, unabhängig davon, ob die Verarbeitung in der Union stattfindet.7 , 8

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