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zu Artikel 2 EU-DSGVO

Feiler/Forgó2. AuflSeptember 2022

(1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte1 Verarbeitung2 personenbezogener Daten3 sowie für die nichtautomatisierte4 Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem5 , 6 gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

Anwendungsbereich, sachlicher

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