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18. Internationale Datenübermittlungen

Feiler/Forgó2. AuflSeptember 2022

Die DSGVO enthält detaillierte Regelungen zu Übermittlungen an Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter, welche ihren Sitz in einem Drittland, dh einem Nicht-EU/EWR-Staat, haben oder eine internationale

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Organisation sind (Art 44 bis 50). Übermittlungen in EU/EWR-Mitgliedstaaten unterliegen demgegenüber – entsprechend dem Zweck der DSGVO, einen freien Datenverkehr im Binnenmarkt zu ermöglichen – keinen besonderen Regelungen (vorbehaltlich der allgemeinen Regeln zum Outsourcing; siehe Kapitel 17).

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