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15. Datensicherheit

Feiler/Forgó2. AuflSeptember 2022

Sowohl ein Verantwortlicher als auch ein Auftragsverarbeiter sind einerseits zur Implementierung angemessener Datensicherheitsmaßnahmen (siehe Kapitel 15.1) und andererseits zur Meldung gewisser Sicherheitsverletzungen („Data Breach Notification“; siehe Kapitel 15.2) verpflichtet.

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