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11. Datenschutz-Compliance-Programm

Feiler/Forgó2. AuflSeptember 2022

Als Ausfluss der Rechenschaftspflicht nach Art 5 Abs 2 („Accountability“) ist jeder Verantwortliche nach Art 24 verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen und diese Einhaltung auch nachweisen zu können (siehe Kapitel 6 oben).

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