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5. Das Verhältnis zu nationalen Datenschutzgesetzen

Feiler/Forgó2. AuflSeptember 2022

Grundsätzlich gilt, dass die DSGVO wie jede EU-Verordnung unmittelbar anwendbar ist und daher nicht durch nationales Recht umgesetzt werden darf. Das DSG 2000 besteht daher seit dem 25. Mai 2018 nicht mehr in seiner damaligen Form.

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