Grundsätzlich gilt, dass die DSGVO wie jede EU-Verordnung unmittelbar anwendbar ist und daher nicht durch nationales Recht umgesetzt werden darf. Das DSG 2000 besteht daher seit dem 25. Mai 2018 nicht mehr in seiner damaligen Form.
Grundsätzlich gilt, dass die DSGVO wie jede EU-Verordnung unmittelbar anwendbar ist und daher nicht durch nationales Recht umgesetzt werden darf. Das DSG 2000 besteht daher seit dem 25. Mai 2018 nicht mehr in seiner damaligen Form.