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3. Grundlegende Begriffe der DSGVO

Feiler/Forgó2. AuflSeptember 2022

Die DSGVO findet ausschließlich auf personenbezogene Daten Anwendung (siehe Kapitel 4.1). Diese sind definiert als alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, welche wiederum als betroffene Person bezeichnet wird (Art 4 Nr 1).

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