Um ein Mindestmaß an Compliance mit der DSGVO herzustellen, müssen Verantwortliche und Auftragsverarbeiter bereits frühzeitig Compliance-Schritte setzen. Wenn bisher Compliance-Schritte (immer noch) nicht gesetzt wurden, dann sollten diese nachgeholt werden.
Für Verantwortliche lassen sich die wichtigsten umzusetzenden Compliance-Schritte wie folgt zusammenfassen: Seite 1