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zu § 2 EU-UmgrG (Arzt/Berghuber)

Arzt/Berghuber1. AuflJänner 2024

Für dieses Bundesgesetz gelten folgende Begriffsbestimmungen:

Eine „Kapitalgesellschaft“ ist eine Gesellschaft mit einer Rechtsform, die in Anhang II der Richtlinie (EU) 2017/1132 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts, ABl. Nr. L 169 vom 30.6.2017 S. 46, genannt wird.

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