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zu § 1 EU-UmgrG (Arzt/Berghuber)

Arzt/Berghuber1. AuflJänner 2024

1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

 

Dieses Bundesgesetz regelt grenzüberschreitende Umgründungen (Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen) von Kapitalgesellschaften mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten.

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