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zu § 58 NÖ BO 2014 (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

(1) Zentralheizungsanlagen sind so zu planen, zu berechnen und zu errichten, dass

Brennstoffe sparsam verbraucht und unnötige Schadstoffemissionen vermieden werden, eine ausreichende Regelungsmöglichkeit gewährleistet ist,

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