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zu § 17 NÖ BO 2014 (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

Bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Vorhaben sind jedenfalls:

die Herstellung von Anschlussleitungen;die Herstellung von Schwimmteichen, Naturpools und Gartenteichen mit natürlicher Randgestaltung ohne Veränderung des umliegenden Geländes mit einer Wasserfläche von nicht mehr als 200 m2, die Auf- oder Herstellung von sonstigen Wasserbecken und -behältern mit

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einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 50 m3, Schwimmbeckenabdeckungen mit einer Höhe von nicht mehr als 1,5 m und Brunnen;

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