Bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Vorhaben sind jedenfalls:
die Herstellung von Anschlussleitungen;die Herstellung von Schwimmteichen, Naturpools und Gartenteichen mit natürlicher Randgestaltung ohne Veränderung des umliegenden Geländes mit einer Wasserfläche von nicht mehr als 200 m2, die Auf- oder Herstellung von sonstigen Wasserbecken und -behältern mitSeite 233