Betreuungseinrichtungen für Grundversorgung
Vorhaben
(1) Das Land Niederösterreich hat die Errichtung von Betreuungseinrichtungen sowie die für diese Zwecke bestimmte Erweiterung und Abänderung bestehender Bauwerke und die Änderung des jeweiligen Verwendungszwecks bestehender Bauwerke, wenn<i>Kienastberger/Stellner-Bichler</i>, NÖ Baurecht<sup>Aufl. 3</sup> (2022), Seite 223 Seite 223