Kommentare
Niederösterreichisches Baurecht, Kienastberger/Stellner-Bichler
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
zu § 2 NÖ BO 2014 (Kienastberger/Stellner-Bichler)
Kienastberger/Stellner-Bichler
3. Aufl
September 2022
(1)
Baubehörde erster Instanz ist
der Bürgermeister
der Magistrat (in Städten mit eigenem Statut)
Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?
Melden Sie sich bei Lexis 360
®
an.
Anmelden
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360
®
zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!
Stichworte
§ 2 NÖ BO 2014
Abstellanlagen
Änderung von Grundstücksgrenzen
Baubehörde
Bauplatzerklärung
Bau-Übertragungsverordnung
Bezirksverwaltungsbehörde, Bezirkshauptmannschaft
Bürgermeister
Gemeindevorstand
gewerbliche Betriebsanlage
Grenzänderung
Grundabtretung
Instanzenzug
Magistrat
oberbehördliche Befugnisse
Orientierungsbezeichnung
Örtliche Baupolizei
Stadtrat
Stadtsenat
Straßenbeleuchtung