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zu § 330 BVergG 2018 (Reisner)

Reisner1. AuflJuni 2019

Aufgabe des Vorsitzenden

 

Der Vorsitzende hat den fachkundigen Laienrichtern alle entscheidungsrelevanten Dokumente unverzüglich zu übermitteln bzw., wenn dies untunlich oder zur Wahrung der Vertraulichkeit von Dokumenten unbedingt erforderlich ist, diese bereitzuhalten.

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