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zu § 310 BVergG 2018 (Reisinger/Ullreich)

Reisinger/Ullreich1. AuflJuni 2019

Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens

 

Der Sektorenauftraggeber kann ein Vergabeverfahren widerrufen, wenn dafür sachliche Gründe bestehen.

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