4. Abschnitt
Eignung der Unternehmer
Vor §§ 248–258
Inhaltsübersicht
Der 4. Abschnitt betrifft die Eignung der Unternehmer und entspricht zu großen Teilen dem 4. Abschnitt des 3. Hauptstückes im „klassischen“ Teil des BVergG 2018. Allerdings sind für Sektorenauftraggeber einige Vereinfachungen gegenüber den für öffentliche Auftraggeber geltenden Regelungen vorgesehen.