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18.9. Dreiecksgeschäft (Art 25 BMR)

Berger3. AuflMärz 2025

18.9.1. Grundfall

Dreiecksgeschäft

355
Ein Dreiecksgeschäft hat folgende Voraussetzungen: idR 3 Unternehmer, 3 Mitgliedstaaten, den Auftrag zur Beförderung gibt der erste oder mittlere in der Reihe und der direkte Warentransport vom letzten Auftragnehmer an den ersten Auftraggeber in der Kette.

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