Dreiecksgeschäft
Ein Dreiecksgeschäft hat folgende Voraussetzungen: idR 3 Unternehmer, 3 Mitgliedstaaten, den Auftrag zur Beförderung gibt der erste oder mittlere in der Reihe und der direkte Warentransport vom letzten Auftragnehmer an den ersten Auftraggeber in der Kette.