17.1.1. Unterstützende Pattformen
Um die Aufzeichnungspflichten bei Plattformen auch durchzusetzen, wurde eine Haftung im Falle der Verletzung von Aufzeichnungspflichten normiert.Seite 238
475. Beispiel:
Eine Plattform P leitet 2025 Personen, die mit österreichischer Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse) auftreten, an verschiedene Lieferanten und Dienstleistungserbringer weiter und ist an diesen Geschäften auch beteiligt (durch die Zahlungsabwicklung).